Alle als eingeschränkt tauglich Befunden müssen sich bis zum TCC für die Einberufung zur WLK melden.


Ab 2025 müssen Männer zur wiederholten militärisch-medizinischen Kommission
Alle Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren, die als 'eingeschränkt tauglich' eingestuft wurden, müssen bis zum 4. Februar 2025 eine wiederholte militärisch-medizinische Kommission durchlaufen. Diese Entscheidung wurde im Erlass des Verteidigungsministeriums unter der Nummer 402 festgelegt, der die Vorgehensweise der Kommission regelt. Dieser Erlass trat gleichzeitig mit dem neuen Gesetz 'Über Änderungen einiger Gesetze der Ukraine zur Gewährleistung der Rechte von Militärs und Polizisten auf sozialen Schutz' in Kraft, das am 2. April von dem Präsidenten der Ukraine, Wolodymyr Selenskyj, unterzeichnet wurde.
Die wichtigste Neuerung in diesem Dokument ist die Aufhebung der individuellen Tauglichkeitsbewertung, mit Ausnahme von vier Fällen. Zuvor hatte die medizinische Kommission das Recht zu entscheiden, dass eine Person 'ungeeignet' oder 'eingeschränkt tauglich' für den Militärdienst ist.
Es wurden auch Einschränkungen für den Dienst je nach Gesundheitszustand festgelegt. Insbesondere wurden folgende Dienstkategorien definiert:
- volle Tauglichkeit;
- Tauglichkeit für den Dienst in Unterstützungseinheiten, Ausbildungsstätten, medizinischen Abteilungen usw.
Für die Teilnahme an der militärisch-medizinischen Kommission ist erforderlich:
- für den Wehrpflichtigen - sich an das territoriale Rekrutierungszentrum zu wenden;
- für den Soldaten - eine Überweisung vom Kommandanten der Einheit oder der Gesundheitsinstitution, in der er sich in Behandlung oder Rehabilitation befindet, oder vom territorialen Rekrutierungszentrum, bei dem er sich während seines Urlaubs aufhält, zu erhalten.
Eine detaillierte Liste von Krankheiten, die als Grund für die Anerkennung einer Person als 'ungeeignet' für den Militärdienst und deren Ausschluss aus dem Militärregister dienen können, finden Sie .
Es ist wichtig zu beachten, dass, wenn eine mobilisierungspflichtige Person nicht an ihrem Wohnsitz lebt, dies die Aktualisierung ihrer Daten in den territorialen Rekrutierungszentren nicht behindert. Nach der Eingabe der Daten in das einheitliche Register am alten Wohnsitz wird die Person automatisch aus dem Register ausgeschlossen.
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