Die Ukraine wird ab dem 1. Januar 2025 ein vollwertiges Mitglied der ICC-Versammlung sein.


Die Ukraine kann als Beobachter an der 23. Sitzung der Versammlung der Staatspartner des Internationalen Strafgerichts teilnehmen. Sie kann jedoch erst nach dem 1. Januar 2025, wenn sie ein Mitgliedstaat wird, vollwertig an den Arbeiten der Versammlung teilnehmen, wie der Sprecher des ICC, Fadi el-Abdallah, in einem Kommentar für Ukrinform in Den Haag mitteilte.
Laut seinen Worten hat die Ukraine das Rom-Statut bereits ratifiziert, dessen Inkrafttreten jedoch erst 60 Tage nach der Übergabe des Ratifikationsdokuments an den Generalsekretär der Vereinten Nationen wirksam wird. Somit wird die Ukraine ab dem 1. Januar 2025 ein vollwertiger Mitgliedstaat des Rom-Statuts des ICC und wird alle notwendigen Rechte haben, darunter das Recht, an Wahlen teilzunehmen und Änderungen vorzuschlagen.
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